AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Intermine Solutions GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Intermine Solutions GmbH (nachfolgend „Intermine Solutions“ oder „wir“) und ihren Kunden („Kunde“), insbesondere über den Verkauf von Mining-Hardware, das Hosting von Mining-Hardware, Reparatur-Dienstleistungen sowie Beratungs- und Supportleistungen im Kryptowährungs-Bereich. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Einer etwaigen Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf unserer Website veröffentlicht und gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten.
(3) Individuelle Absprachen und Vereinbarungen, die mit dem Kunden getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Im Übrigen bleiben diese AGB gültig, selbst wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (Salvatorische Klausel).
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebot und Bestellung: Die Darstellung unserer Produkte und Leistungen auf unserer Website (bzw. in Katalogen, Angeboten o.ä.) stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde kann über das Online-Bestellsystem auf der Website eine Anfrage oder Bestellung absenden. Im Warenkorb kann der Kunde die ausgewählten Waren einsehen und Änderungen vornehmen; erst durch Klick auf den Button wie "zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Alternativ können Verträge auch durch individuelle Angebotsabgabe per E-Mail oder Telefon und entsprechende Annahme zustande kommen.
(2) Auftragsbestätigung: Nach Eingang der Bestellung senden wir dem Kunden zunächst eine automatische Bestätigungs-E-Mail über den Bestelleingang, die noch keine Vertragsannahme darstell. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden innerhalb von zwei Werktagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (z.B. per E-Mail) bestätigen oder die Ware ausliefern. Bleibt eine solche Annahme binnen 2 Tagen aus, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(3) Vertragstext und Kommunikation: Wir speichern den Vertragstext nicht in vollständiger Form. Der Kunde kann vor Absenden der Bestellung die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Bestelldaten sowie diese AGB und ggf. gesetzliche Verbraucherinformationen per E-Mail zugesendet. Die Vertragssprache ist Deutsch; andere Sprachversionen dienen nur der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Widerrufsrecht für Verbraucher: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Informationen dazu stellen wir in einer gesonderten Widerrufsbelehrung auf unserer Website zur Verfügung. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
(5) Ablehnung von Bestellungen: Intermine Solutions behält sich vor, eine Kundenbestellung zu prüfen und ggf. abzulehnen. Insbesondere können Bestellungen für Lieferungen ins Ausland an einen Mindestbestellwert geknüpft sein; ist die Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware aus Gründen, die nicht in unserer Verantwortung liegen, nicht möglich (z.B. weil die Ware nicht verfügbar ist oder erforderliche Mindestmengen im Hosting nicht erreicht werden), kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert und bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
§ 3 Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Preise: Alle angegebenen Preise sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie ggf. anfallende Versandkosten werden zusätzlich berechnet und im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen. Im Online-Bestellprozess wird dem Kunden vor Absenden der Bestellung der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Versand angezeigt. Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzlich Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die ebenfalls bereits im Gesamtpreis inbegriffen sind. Die Preise für Miner sind Tagespreise und können binnen 24 Stunden deutlich variieren. Bestellungen sollten daher am gleichen Tag aufgegeben werden. Die Zahlung sollte ebenfalls mit Erhalt der Rechnung umgehend erfolgen, da es andernfalls zu Nachberechnungen kommen kann.
(2) Zahlungsbedingungen: Die Zahlung kann – soweit nicht anders vereinbart – per Banküberweisung erfolgen. Alle Zahlungen sind, sofern nicht abweichend angegeben, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Alle Zahlungstransaktionen erfolgen unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen; Übermittlungen von Zahlungsinformationen erfolgen verschlüsselt.
(3) Kryptowährungen: Sofern wir eine Zahlung in Kryptowährung anbieten, ist der im Angebot ausgewiesene Euro-Betrag maßgeblich. Die Umrechnung erfolgt zum aktuellen EUR/Krypto-Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlungsanweisung. Eventuelle Transaktionsgebühren der Kryptozahlung sind vom Kunden zu tragen.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht zudem nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt gelieferte Ware im Eigentum von Intermine Solutions.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, sind Verfügungen über die Vorbehaltsware (Weiterverkauf, Verpfändung usw.) vor dem Eigentumsübergang nicht gestattet.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend:
- Die Vorbehaltsware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen sind.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen in unserem Namen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Auftrag. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und bis zum Eigentumsübergang gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung angemessen zum Neuwert zu versichern. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu (etwa durch Pfändung), hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Dritte sie nicht erstattet.
§ 5 Gewährleistung bei Hardwarekauf
(1) Gewährleistungsrecht: Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzlichen Vorschriften. Wir haften für Mängel der gelieferten Neuware daher im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
(2) Gewährleistungsfrist: Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist die vom Hersteller angegebenen Fristen. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden unsererseits oder in Fällen arglistiger Täuschung, Garantiezusage oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine eventuell vom Hersteller gewährte Garantie bleibt ebenfalls unberührt; Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind jedoch vom Kunden direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Untersuchungs- und Rügepflicht: Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel, Beschaffenheit und Fehlmengen zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt. Verborgene Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Verbraucher werden gebeten, gelieferte Waren bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen zu überprüfen und uns sowie dem Transporteur etwaige Beanstandungen mitzuteilen; ein Versäumnis hierauf hat jedoch keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
(4) Nacherfüllung: Liegt ein Mangel vor, können Verbraucher nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Gegenüber Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(5) Beschaffenheitsangaben: Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers. Eine unerhebliche Abweichung der tatsächlichen Hardware-Leistung (z.B. der Hashrate) von den Angaben stellt keinen Mangel dar, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt. Sollte jedoch die tatsächliche Hashrate eines gelieferten Miners wesentlich geringer (mehr als 10%) ausfallen als zugesichert, werden wir dem Kunden die Differenz im Wert entsprechend erstatten.
(6) Ablauf der Gewährleistung / Reparatur: Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle von Gewährleistungsfällen insbesondere bei ASIC-Minern mit längeren Bearbeitungs- und Reparaturzeiten gerechnet werden muss. Insbesondere durch Versandwege zum Hersteller oder Beschaffung von Ersatzteilen kann die Behebung von Mängeln mehrere Wochen (ggf. bis zu 12 Wochen) in Anspruch nehmen. Solche Verzögerungen begründen keine Schadensersatzansprüche des Kunden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder außerhalb von Gewährleistungsrechten des Kunden bieten wir auf Anfrage kostenpflichtige Reparatur- und Serviceleistungen an und unterbreiten hierfür einen Kostenvoranschlag (siehe auch § 8 Reparatur-Service).
§ 6 Haftung und Haftungsausschlüsse
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits. Ebenfalls unbeschränkt haften wir, soweit wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – außer in den in Abs. 1 genannten Fällen – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Haftungsausschluss: In allen anderen als den in Abs. 1 und 2 genannten Fällen ist eine Haftung von Intermine Solutions – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Haftungsausschluss für vom Kunden zu vertretende Umstände: Wir haften nicht für Schäden oder Störungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die gelieferte Hardware unsachgemäß bedient, mit ungeeigneter Software/Hardware kombiniert oder erforderliche Systemvoraussetzungen (z.B. aktuelle Treiber, geeignete Strominfrastruktur etc.) nicht erfüllt. Ebenso wenig haften wir für Leistungsstörungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Anweisungen oder Materialien zurückzuführen sind.
(5) Höhere Gewalt und Lieferverzögerungen: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen sowie sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse befreien uns für deren Dauer von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Führt ein solcher Umstand zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (insbesondere Produktions- oder Lieferverzögerungen beim Hersteller, Transportengpässe, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien etc.), haften wir nicht für daraus resultierende Verzögerungen. Der Kunde ist in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine verbindliche Lieferfrist vereinbart war und diese erheblich überschritten wird; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Hosting von Mining-Hardware
Leistungsumfang: Im Rahmen des Hosting-Vertrags stellt Intermine Solutions dem Kunden Platz in einem Rechenzentrum (Mining-Farm) zur Verfügung, um die vom Kunden erworbene oder bereitgestellte Mining-Hardware („Miner“) zu betreiben. Wir übernehmen die Installation, Inbetriebnahme und Wartung der Miner am Hosting-Standort sowie deren Anbindung ans Strom- und Internetnetz. Ebenfalls unterstützen wir bei der Einrichtung von Mining-Pools/Wallets, sodass die vom Miner generierten Kryptowährungen direkt dem Kunden gutgeschrieben werden. Zu unseren Hosting-Leistungen zählen insbesondere: Rack-Stellplatz, Stromversorgung, Netzwerkanbindung, Überwachung der Miner, regelmäßige Reinigung, Firmware-Updates und erforderliche Neustarts (Reboot-Service)]. Nicht umfasst vom Hosting-Vertrag ist ein bestimmter Mining-Erfolg – der Betrieb der Hardware wird von uns gewährleistet, jedoch liegt es im Ermessen des Kunden, welche Kryptowährung er mined und mit welchem wirtschaftlichen Ergebnis.
Vertragsschluss Hosting: Ein Hosting-Vertrag kann entweder zusammen mit dem Kauf eines Miners oder separat für vom Kunden bereitgestellte Miner abgeschlossen werden. In beiden Fällen kommt der Vertrag durch unsere Auftragsbestätigung gem. § 2 zustande. Nehmen wir einen Miner-Kauf mit anschließendem Hosting vor, kann es erforderlich sein, dass der Kunde einen Hosting-Vertrag unterzeichnet – dies teilen wir dem Kunden bei Vertragsschluss mit. Erfolgt eine solche Unterzeichnung nicht binnen der gesetzten Frist, behalten wir uns vor, den Miner an den Kunden direkt auszuliefern; in diesem Fall fallen die üblichen Versandkosten und Steuern an.
Hosting-Gebühr und Abrechnung: Die Gebühren für das Hosting („Hosting-Gebühr“) richten sich grundsätzlich nach dem Stromverbrauch der Miner und dem vereinbarten Kilowattstunden-Preis (ct/kWh). Die konkreten Strompreise (Hosting-Tarife) und inkludierten Leistungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Abrechnung monatlich – der Kunde erhält monatlich eine Rechnung über die Hosting-Gebühr, inklusive der verbrauchten Strommenge und etwaiger Zusatzleistungen (z.B. Ersatzteile, Upgrade-Service). Zahlungen für Hosting-Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu leisten.
Verfügbarkeiten und Wartung: Wir streben eine hohe Betriebszeit (Uptime) der Miner an, können aber keine absolut unterbrechungsfreie Verfügbarkeit garantieren. Notwendige Wartungsarbeiten an Strom- oder Kühlanlagen, Netzwerk oder an den Minern selbst werden – soweit möglich – angekündigt und so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung minimiert wird. Im Falle unvorhergesehener Ausfälle bemühen wir uns um schnellstmögliche Behebung. Es gilt eine Uptime von 95% p.a. als Richtwert ohne Gewähr.
Eigentum und Verantwortung: Die im Rahmen des Hostings eingesetzten Miner verbleiben zu jedem Zeitpunkt im Eigentum des Kunden. Intermine Solutions erbringt Hosting-Leistungen ausschließlich für Geräte, die sich im Eigentum des Kunden befinden. Wir übernehmen keine Versicherung für die Kundengeräte; das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Hardware verbleibt während der gesamten Vertragsdauer beim Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für seine Miner einen geeigneten Versicherungsschutz (Transport-, Feuer-, Diebstahlversicherung etc.) abzuschließen. Unsere Haftung erstreckt sich nur auf die vertraglich geschuldeten Hosting-Leistungen (Stromversorgung, Netzwerk, Klimatisierung, Überwachung der Betriebsbereitschaft). Für Aspekte außerhalb unseres Einflussbereiches – etwa Defekte der Hardware selbst – übernehmen wir keine Haftung; insoweit stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung frei.
Transport zum/vom Hosting-Standort: Sofern nicht anders vereinbart, organisiert Intermine Solutions den Transport der Miner zum vereinbarten Hosting-Standort. Die Kosten für Versand, Import/Export und ggf. anfallende Zölle oder Gebühren sind im Verkaufspreis inbegriffen. Bei Fremdgeräten (nicht durch die Intermine Solutions verkaufte Hardware) ist der Kunde verpflichtet, seine Miner zum vereinbarten Übergabetermin versandbereit bereitzustellen bzw. zu übergeben. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Miner im Hosting-Rechenzentrum eingetroffen sind und wir den Eingang gegenüber dem Kunden bestätigt haben. Gefahrübergang: Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Miner während des Transports erst mit Übergabe der Geräte an den Kunden am Hosting-Standort über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Miner an das Transportunternehmen über. Dies gilt auch, wenn der Kunde den Transport selbst organisiert oder verzögert.
Laufzeit und Kündigung: Der Hosting-Vertrag wird – sofern nicht abweichend festgelegt – mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Betriebsbereitschaft des Miners am Hosting-Standort, über die wir den Kunden informieren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Intermine Solutions insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Hosting-Gebühren in Verzug gerät (siehe unten) oder schwerwiegend gegen Pflichten aus dem Hosting-Vertrag verstößt.
Pflichten bei Vertragsende: Kündigt der Kunde den Hosting-Vertrag oder endet er auf andere Weise, ist der Kunde verpflichtet, sein Gerät nach Vertragsende auf eigene Kosten abzuholen bzw. den Rücktransport zu veranlassen. Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir den Rückversand des Miners. Die Versendung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, jedoch nur gegen Vorauszahlung der anfallenden Versandkosten, Transportversicherung und etwaiger Zollgebühren. Wir verpacken den Miner transportsicher und stellen ihn zur Abholung oder Versendung bereit. Eigentumsübertragungen: Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit das Eigentum an dem gehosteten Miner auf einen Dritten übertragen (etwa durch Verkauf oder Schenkung), muss uns der Kunde hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Ein Eigentümerwechsel berührt nicht die Pflichten aus dem Hosting-Vertrag, solange dieser nicht von uns und dem neuen Eigentümer übernommen oder neu geschlossen wird.
Zahlungsverzug und Sperrung: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Hosting-Gebühren fristgerecht bei uns eingehen. Gerät der Kunde mit mehr als 5 Werktagen in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bereitgestellten Miner vorübergehend vom Netz zu nehmen (Stilllegung der Hardware). Bleibt der Zahlungsverzug über 5 Tage hinaus bestehen (dauerhafter Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, den Hosting-Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird der Miner an den Kunden zurückgesandt; die Kosten für Ausbau, Verpackung und Rückversand trägt der Kunde. Bis zur Abholung oder dem Versand sind wir ferner berechtigt, den Miner auf eigene Rechnung weiter zu betreiben, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen (z.B. kein Anspruch auf etwaig erzielte Mining-Erträge während der vorübergehenden Weiterbetreibung zur Deckung offener Kosten).
Risiko-Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Krypto-Mining stets mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Erwartete Erträge aus dem Mining können aufgrund von Kursschwankungen der Kryptowährungen und anderen unvorhersehbaren Faktoren erheblich variieren. Intermine Solutions gibt keine Zusicherung oder Garantie für einen bestimmten Erfolg oder Profit des Kunden beim Betrieb der Mining-Hardware. Etwaige Beratung durch uns zur Mining-Strategie erfolgt nach bestem Wissen, jedoch letztlich auf Risiko des Kunden.
§ 8 Reparatur-Service für Mining-Hardware
(1) Leistungsangebot: Unabhängig von Gewährleistungsfällen bietet Intermine Solutions einen kostenpflichtigen Reparatur- und Wartungsservice für Mining-Hardware an. Dies umfasst z.B. die Diagnose von Hardware-Fehlern, Austausch defekter Komponenten (wie Lüfter, Netzteile oder Hashboards) und Wiederinstandsetzung von ASIC-Minern.
(2) Auftragserteilung: Der Kunde kann defekte Mining-Geräte zur Reparatur anmelden, indem er eine Fehlerbeschreibung einreicht (z.B. via Support-Ticket oder E-Mail) und das Gerät nach Aufforderung an unser Reparaturzentrum sendet. Vor Durchführung der Reparatur erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der den voraussichtlichen Aufwand und die Kosten für Ersatzteile und Arbeit enthält. Wir beginnen mit der Reparatur erst, wenn der Kunde dem Kostenvoranschlag und der Durchführung der Reparatur ausdrücklich zustimmt.
(3) Kosten und Bezahlung: Der Kostenvoranschlag ist für den Kunden kostenlos, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Entscheidet sich der Kunde gegen die Reparatur, senden wir das Gerät auf seine Kosten zurück, ohne Reparatur durchzuführen. Wird die Reparatur beauftragt, stellt Intermine Solutions dem Kunden die tatsächlich erbrachten Leistungen (Ersatzteile, Arbeitszeit, Versand) gemäß dem Kostenvoranschlag bzw. nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung für Reparaturen sofort nach Rechnungstellung fällig. Wir können Vorkasse oder Anzahlung verlangen, insbesondere bei höherwertigen Ersatzteilen oder bei Neukunden.
(4) Mitwirkung des Kunden: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Reparatur eingesandten Geräte in einem sauberen Zustand und möglichst in Original- oder gleichwertiger Verpackung versandt werden, um Transportschäden vorzubeugen. Dem Rückversand soll eine Fehlerbeschreibung und ggf. vorhandene Zugangsdaten (z.B. Geräte-Passwort) beiliegen, soweit diese für Tests nötig sind. Der Kunde muss gegebenenfalls vorab Sicherheitskopien von eigenen Einstellungen oder Daten der Geräte erstellen – wir übernehmen keine Verantwortung für verlorengehende Konfigurationen oder Daten auf eingesandten Geräten.
(5) Versand und Gefahrübergang: Der Versand der Hardware zum Reparaturzentrum erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Wir empfehlen, für den Versand eine ausreichende Versicherung abzuschließen. Der Gefahrübergang tritt erst ein, wenn das Gerät in unseren Räumlichkeiten eingegangen ist; beim Rückversand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über (bei Verbrauchern erst mit Aushändigung an diesen selbst).
(6) Reparaturdurchführung und -dauer: Wir führen die Reparatur fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik aus. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird im Kostenvoranschlag angegeben, kann aber je nach Verfügbarkeit von Ersatzteilen variieren. Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass weitere bislang unbekannte Mängel vorliegen oder die Reparatur unwirtschaftlich/technisch nicht möglich ist, informieren wir den Kunden umgehend. In diesem Fall holen wir dessen Einverständnis für das weitere Vorgehen ein (z.B. Abbruch der Reparatur oder Erweiterung des Auftrags). Längere Reparaturzeiten aufgrund von Ersatzteil-Beschaffung oder Herstellerinanspruchnahme muss der Kunde einplanen; Schadensersatz wegen Überschreitung genannter Reparaturfristen ist ausgeschlossen, sofern wir den Verzug nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben (vgl. Haftungsbeschränkungen in § 6).
(7) Haftung im Reparaturauftrag: Unsere Haftungsregelungen aus § 6 gelten für Reparaturaufträge entsprechend. Insbesondere haften wir für etwaige durch uns verursachte Beschädigungen an eingesandten Geräten nur nach Maßgabe der dort genannten Bedingungen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit etc.). Keine Haftung übernehmen wir für Mängel oder Schäden, die auf vom Kunden gelieferte fehlerhafte Ersatzteile, unsachgemäße Vor-Eingriffe Dritter oder auf vom Kunden verschwiegene Vorschäden zurückzuführen sind.
§ 9 Beratungs- und Supportleistungen
Intermine Solutions bietet Kunden auf Wunsch Beratung und Unterstützung im Bereich Kryptomining an (z.B. Auswahl geeigneter Hardware, Optimierung der Miner-Einstellungen, Einschätzung von Profitabilität, allgemeine Informationen zum Kryptomarkt). Solche Beratungs- und Supportleistungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. Einen bestimmten Erfolg schulden wir hierbei nicht. Insbesondere stellen unsere Auskünfte keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hardware oder dem Betrieb von Mining-Systemen trifft der Kunde eigenverantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für wirtschaftliche Verluste oder entgangenen Gewinn, die auf Befolgung eines von uns gegebenen Rates zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits vor (siehe Haftungsbeschränkungen in § 6).
Sofern wir dem Kunden Support bei technischen Fragen (etwa Einrichten eines Wallets, Behebung einfacher Fehlermeldungen per Telefon/Chat) unentgeltlich leisten, erfolgt dies freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anspruch des Kunden auf kostenlosen Support besteht nicht. Entgeltlicher Beratungs- oder Schulungsleistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Risiken im Krypto-Bereich hin: Die Rentabilität von Mining kann stark schwanken und gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen (z.B. steuerliche Behandlung von Mining-Einnahmen). Der Kunde sollte sich bei Bedarf von Steuerberatern oder Rechtsanwälten beraten lassen; auf Wunsch können wir den Kontakt zu entsprechenden Spezialisten herstellen, haften jedoch nicht für deren Beratung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, der Sitz von Intermine Solutions in Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Intermine Solutions.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde Verbraucher ist und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dieses Landes von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.
(3) Streitschlichtung: Intermine Solutions ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hinweis gemäß VO (EU) 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter https://ec.europa.eu/odr.
(4) Abtretung und Übertragungen: Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Jede unautorisierte Abtretung oder Übertragung ist unwirksam.
(5) Textform: Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber oder einem Dritten gegenüber abgibt, bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich Schriftform gefordert wird.
(6) Schlussbemerkung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.





